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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
Illegitimität (besondere Eigentümlichkeiten der unehelichen Nachkommenschaft) |
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festgestellt, daß von je 1000 ehelichen Kindern 218 und von je 1000 unehelichen Kindern 325, oder auf 100 eheliche 150 uneheliche im 1. Lebensjahr starben, daß dieses letztgenannte Verhältnis aber für mehrere Staaten und Gegenden viel ungünstiger
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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- und Einkindschaftsvertrags abgewendet, in welchem der zweite Ehegatte und die in der zweiten Ehe zu erwartenden Kinder in die Gemeinschaft aufgenommen und den erst-ehelichen Kindern sogen. Vorause gesetzt werden. Zuweilen tritt auch das sogen. Verfangenschaftsrecht
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3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Vatermordbis Vatikan |
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. Paternitas) beruht entweder auf der Zeugung, sei es in oder außer der Ehe (eheliche oder natürliche V.), oder auf dem Rechtsgeschäft der Adoption (s. d.). Sowohl das Kind als dessen Mutter kann auf die Anerkennung der ehelichen V. mit der sogen
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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aus einer legitimen E. sind gleichfalls legitim. Die Ehefrau kann gegen den Ehemann auf Anerkennung der ehelichen Kinder klagen. Durch nachfolgende E. (per subsequens matrimonium) können auch außereheliche Kinder die Rechte von ehelichen erhalten
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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eines ehelichen als eines unehelichen Kindes in Betracht. Nach dem Preuß. Allg. Landr. II, 2, §. 16 können die Verwandten die Rechtmäßigkeit des in der Ehe geborenen Kindes niemals anfechten (s. Anfechtung), wenn der Ehemann dasselbe bei seiner Lebenszeit
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3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
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743
Eheliche Abstammung - Eheliches Güterrecht
nach §. 37 die Eheschließung eines Pflegebefohlenen mit seinem Vormund oder dessen Kindern während der Dauer der Vormundschaft unzulässig. Elterliche Genehmigung ist erforderlich bei Söhnen bis zum
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) |
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Auffassung als eheliche zu betrachten sind; man hat diese Kinder als » quasi eheliche« bezeichnet. Schließlich wäre noch 7) auf die große Masse der ausgesetzten oder verlassenen Kinder, resp. Findlinge hinzuweisen. Diese können entweder ehelicher
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0635,
Geburtsstatistik |
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633
Geburtsstatistik
schlagende Wirkung auf die Häufigkeit der Konzeptionen auszuüben.
Von großem moralstatist. Interesse ist die Verteilung der Geburten nach Ehelichkeit und Unehelichkeit. Wirft man von diesem Gesichtspunkte aus einen Blick
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0479,
Illegitimität (Häufigkeit etc. der unehelichen Geburten) |
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den unehelichen Erstgeburten die Frucht viel seltener männlich ist als bei den ehelichen (vgl. 3). Möglicherweise rührt aber die geringere Zahl der Knabengeburten daher, daß von den Eltern der unehelichen Kinder der Mann weit häufiger jünger
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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, keine Steuer zu entrichten ist. Bis zum Erlaß des Gesetzes vom 30. Mai 1873 hatten Ehegatten eine E. von 1 Proz. zu zahlen; befreit hiervon waren nur die überlebenden Ehefrauen, insofern sie zugleich mit ehelichen Kindern ihres Ehemannes zur Erbschaft
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0392,
Hera |
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, Galanthis, Danae, Europa, Semele, die auf ihren heimtückischen Rat von Zeus ihr Verderben erfleht, u. a. verfährt sie mit demselben rücksichtslosen Haß. Selbst auf des Zeus Liebling Ganymed ist sie eifersüchtig, wie sie aus Eifersucht auch die Kinder
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Legitima portiobis Legitimationskarte |
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die Urkunde, durch die dies geschieht. In der Sprache des bürgerlichen Rechts heißt L. der Akt, durch welchen ein uneheliches Kind zu dem Vater in das Verhältnis eines ehelichen Kindes gebracht wird. Man unterscheidet zwei Arten der L.: durch nachfolgende
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Zeit seines Todes wohlhabend, sie selbst aber arm, so hat sie Anspruch auf ein Viertel des Vermögens ihres Mannes; hinterläßt aber der verstorbene Ehemann eheliche Kinder, so erhält sie jenes Viertel nur dann, wenn der Kinder weniger als vier sind
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Ehe |
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. Für die Hindus läßt sich vielleicht ursprünglich die Monogamie annehmen, für die höhern Stände ist aber auch die Vielweiberei gestattet, die Hauptfrau indessen muß ebenbürtig, aus der Kaste des Mannes sein. Verletzung der ehelichen Treue wird streng bestraft
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Ehingenbis Eidechsen |
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daß die Fruchtbarkeit der Ehen in Frankreich nur etwa halb so groß ist wie im Deutschen Reich. Vergleicht man die Zahl der jährlich geschlossenen Ehen mit derjenigen der ehelichen Kinder, so entfielen auf je eine E. Kinder: in Berlin 3,2, Bayern rechts des Rheins 4,9
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hyppolitebis Illegitimität |
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, ohne daß dieser Widerspruch durch einen Beweis entkräftet worden wäre, oder die eheliche Geburt des Kindes bestritten und die Unmöglichkeit der Zeugung durch den Ehegatten bewiesen haben; in dieser Richtung gehen die Bestimmungen der Gesetzbücher
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Brausteuerbis Brautkranz |
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partikularer Gesetzgebung, kein Satz des gemeinen Rechts. Das römische Recht bedingt keinerlei Förmlichkeiten zum Abschluß des Ehebundes, und das kanonische Recht läßt sogar die etwa vor der Trauung erzeugten Kinder von Verlobten eheliche
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2% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Ehefraubis Ehern |
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verläßt, ist erstlich dem Gebote
GOttes ungehorsam: zum andern sündiget sie wider ihren
Mann, zum dritten bringet sie durch ihren Ehebruch Kinder
von einem andern, Sir. 23, 33. Aus dem Herzen kommen arge Gedanken, Mord, Ehebruch
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
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wegen jugendlichen Alters oder Mangels an Vermögen und Arbeitsfähigkeit, voraussetzt, liegt zunächst dem Deszendenten gegenüber dem Aszendenten ob. Ferner sind die Eltern als solche verpflichtet, die ehelichen und die adoptierten Kinder zu erhalten und zu
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Gedonbis Gefängnishygieine |
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Frauen überhaupt,
sondern nach dem Verhältnis der ebelich Geborenen
zu den gebärfähigen verheirateten Frauen berechnet.
Denn eine große Zahl gebärfähiger Jungfrauen und
Witwen wird ihrer socialen Stellung nach nicht in
die Lage kommen, Kinder zu
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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und Vorgesetzten. Nach dem angezogenen deutschen Reichsgesetz bedürfen eheliche Kinder, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter und, wenn
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Ille-et-Vilainebis Illegitimitätsklage |
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der ehelichen Geburt erleichtert das
positive Recht durch Aufstellung der Vermutung,
daß ein in der Ehe oder innerhalb einer bestimmten
Frist nach ihrer Auflöfung geborenes Kind das
Kind des Ehemanns fei. Diefe Frist beträgt durch-
gehends 10 Monate, den
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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in dem ehelichen Güterrecht geltend. "Eheleute haben", sagt der Sachsenspiegel, "kein gezweites Gut zu ihrem Leben." Das gesamte Vermögen dient dem ehelichen Leben und ist in der Hand des Mannes vereinigt. Der Ehemann ist in der Regel befugt
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) |
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; das uneheliche Kind erbt nach der Mutter gleich dem ehelichen, dagegen nach dem Vater, und zwar mit einem Sechstel, nur in Ermangelung ehelicher Kinder, sonst bestehen nur Alimentationsansprüche gegen ihn und die Mutter. Im Rheinland herrscht
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Adonischer Versbis Adoption |
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, sondern auch auf dem der A. zu den Rechten ehelicher Kinder zu verhelfen. In Österreich wird wie in Preußen nur richterliche Bestätigung des Adoptionsvertrags gefordert. Mit adoptierten Kindern dürfen die Pflegekinder nicht verwechselt werden
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0481,
Illegitimität (Ursachen der Häufigkeit unehelicher Geburten) |
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die ehelichen, zahlreich sind. Dieser Zusammenhang läßt sich aber durchaus nicht nachweisen, indem vielmehr auch die entgegengesetzte Erscheinung sehr häufig ist; es wirken also manche Ursachen der erhöhten ehelichen Geburten (s. 3) durchaus nicht
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Generalvollmachtbis Generator |
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Ehen und anderseits aus dem "Gothaischen genealogischen Hofkalender" 264 Ehen aus und berechnete die Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit vom Trauungsjahr bis zur Geburt des letzten Kindes. Das Resultat dieser Berechnungen lieferte 12,2-12,5 Jahre
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Schwängerungsklagebis Schwank |
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Lebensunterhalts" bis zur Zurücklegung des 14. Lebensjahrs für das außereheliche Kind gegen dessen Erzeuger geltend gemacht wird. Das kanonische Recht gab der unbescholtenen Geschwängerten außerdem gegen den Schwängerer auch noch einen Anspruch
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Brautentebis Bravo-Murillo |
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, auch das heimliche Verlöbnis werde durch geschlechtliche Verbindung zur Ehe, die geschwängerte Braut könne aber auch die Trauung erzwingen. Hieraus wurde gefolgert, B. ständen ehelichen Kindern gleich, insbesondere dann, wenn einer der Verlobten
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
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abstammt, oder daß sie gemeinschaftliche Stammeltern haben. Die V. hat eheliche Abstammung zur Grundlage, aber die Blutsgemeinschaft mit der Mutter oder deren Verwandten ist bei dem unehelichen Kinde die gleiche wie bei dem ehelichen Kinde. Den
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0535,
Kriminalität (physikalische oder kosmische Ursachen, soziale Ursachen) |
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den Delinquenten als die verheirateten. Insbesondere ist es der Umstand der Filiation, d. h. des Besitzes von Kindern, der vom Verbrechen abhält. Im speziellen kann allerdings die eheliche Bevölkerung krimineller sein, z. B. bei Giftmorden
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0634,
Geburtsstatistik |
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632
Geburtsstatistik
in den verschiedenen Ländern nicht gleichmäßig begrenzt, indem er z. B. in Frankreich alle Kinder umfaßt, die bei der Eintragung in das Civilstandsregister nicht mehr lebten, wenn sie auch lebend zur Welt gekommen waren
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Hand (ärgere)bis Handarbeitsunterricht |
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. In der mütterlichen Familie erben sie wie andere eheliche Kinder; der Vater und dessen Verwandte haben kein Erbrecht ihnen gegenüber. Die Kinder führen den Namen der Mutter, dem Vater steht die väterliche Gewalt nicht zu. Neben andern ehelichen Abkömmlingen
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Naturheilmethode Airysbis Naturselbstdruck |
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.
Naturkunde, soviel wie Naturgeschichte (s. d.).
Naturlehre, s. Physik.
Natürliche Kinder, die ehelichen Kinder im
Gegensatze zu den durch Rechtsgeschäft in die
Familie aufgenommenen Kindern, mag diese Auf-
nahme durch Annahme an Kindesstatt
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
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, auch außereheliche Kinder, welche keinen ehelichen Vater haben (s. Vaterschaft). Über die verschiedenen Arten U. K. s. Natürliche Kinder. Im geltenden Recht, auch im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 1705, werden die U. K. überwiegend gegenüber der Mutter
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2% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0297,
von Kamekebis Kannengießer |
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und Lebenswahrheit, z. B.: eine Mutter mit dem Kind auf dem Schoß, der Knabe als Bildner, eine Brunnengruppe zweier Kinder.
Kämmerer , Frederik Hendrik , holländ. Landschafts- und Genremaler, erlernte die Kunst unter
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Put and callbis Putignano |
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. Landrecht in An-
sehung der Eltern alle Rechte ehelicher Kinder; sie
treten aber nicht in die Familie des Vaters oder der
Mutter, führen in der Regel den Namen der Mutter
und sind rechte Geschwister. Nur die Elternrechte
hängen von dem guten Glauben
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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. gewähren die geltenden Rechte den Abkömmlingen; eine große Zahl derselben versagt ihn noch unehelichen Kindern, teils überhaupt, wie das Bayrische Landr. Ⅲ, 3, §. 14, und das Frankfurter Recht, teils gegenüber den Vorfahren der Mutter
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Colicobis Coligny |
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die Priesterschaft nicht allzuweit zurückbleiben durfte, entscheidend zu gunsten des Cölibats, und es wurde namentlich in der orientalischen Kirche bald vorwaltende Observanz, daß wenigstens die Bischöfe, wenn sie verheiratet waren, aus dem ehelichen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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336
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung).
wandten Pflicht, wenn ein Bürger bloß eine Erbin hinterlassen hatte, in welchem Fall diese den nächsten ihrer Anverwandten ehelichen mußte, um das Vermögen der Familie zu
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Ehebruch |
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. Die Vermögensverhältnisse werden mit Rücksicht auf Schuld und Unschuld gesondert und dabei bestimmte Vorteile und Nachteile zuerkannt. Ob die Kinder einem der beiden Ehegatten allein zu überlassen sind, oder ob sie geteilt werden sollen, darüber hat der Richter nach den
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2% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Ehebettebis Ehebruch |
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beherzigenswerth ist, was über die verschiedenen Arten der Liebe, das Wesen und den Vorzng der ehelichen Liebe, so wie über den rechten Grund der letztern Luther sagt: Werke X. 757. XII. 2518. 2523.'
z. 10. Die Ehe bildet ab die geistliche Vermählung
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0346,
von Kinderkreuzzugbis Kindesmord |
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344
Kinderkreuzzug - Kindesmord
schont blieben. Im allgemeinen ist die Morbidität, d. i. die Wahrscheinlichkeit zu erkranken, bei Kindern viel größer als bei Erwachsenen; dies liegt teils an den bedeutenden Veränderungen im Kindeskörper nach
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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eintritt. Dispensationen sind zulässig. Eheliche Kinder bedürfen, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des letztern der Einwilligung der Mutter und, wenn
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Vorortbis Vorparlament |
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der Adoptivvater, die Mutter in Ansehung ihrer ehelichen Kinder, die Großeltern, die vom Vater oder von der Mutter im letzten Willen oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten oder in einer eigenhändig ge- und unterschriebenen Urkunde
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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. unter anderm gesprochen, wenn es sich um die Verleugnung der Ehelichkeit eines während der Ehe geborenen Kindes seitens des Ehemannes der Mutter handelt (s. auch Anerkennung). Streitig ist für das Gemeine Recht, ob die A. nur dem Ehemanne zusteht
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Familienbrüderbis Familienfideikommiß |
Öffnen |
. 328; Österr. Vürgerl.
Gesetzb. 8§. 1458-81; Deutscher Entwurf §. 161
der zweiten Lesung). Der (^oäe civil und dav Ba-
dische Landr. Art. 329, 330 beschränken jedoch das
Recht der Erben eines Kindes, den ehelichen Stand
des Kindes geltend zu
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Filholbis Filigranarbeit |
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Aussvruch über sein
Kindesverhältnis begehrt. Sie ist negative F.,
wenn der Ausspruch dahin begehrt wird, daß Kläger
das eheliche Kind des Beklagten nicht sei (s. Illegiti-
mitätsklage). Einige Rechte, wie das gemeine und
das sächs. Recht, gestatten
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0063,
Russisches Reich (Bevölkerung) |
Öffnen |
. Von 1000 Eheschließungen fanden 761,9 zwischen Ledigen, 101,6 zwischen Witwern und Mädchen, 90,1 zwischen Verwitweten, 46,4 zwischen ledigen Männern und Witwen statt. Die eheliche Fruchtbarkeit ergibt 4,9 Kinder auf jede Ehe, ein Durchschnitt, der von 15
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
Öffnen |
122
Actio
Präjudizialklagen hauptsächlich über Familienrechte. Der Richter soll aussprechen, ob dieses Kind ein eheliches Kind dieses Vaters ist; ob diese Ehe zu Recht besteht, oder ungültig ist. Ist solcher Anspruch rechtskräftig geworden, so
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Egrettenbis Ehe |
Öffnen |
und die eheliche Beiwohnung (concubitus) zu gewähren und üben hinsichtlich der Kinder das Erziehungsrecht und die elterliche Gewalt.
Das Heiratsalter ist bei einzelnen Völkern lediglich durch Sitte und Gewohnheit bestimmt. Die rohesten Völker, wie die Australier
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0062,
Frankreich (Kolonien. Landwirtschaft) |
Öffnen |
60
Frankreich (Kolonien. Landwirtschaft)
burten. Unter den 866377 im J. 1891 geborenen Kindern waren 443227 Knaben und 423150 Mädchen, darunter 772441 ehelich und 73936 unehelich geboren. Das Verhältnis der unehelichen zu den ehelichen
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Konkrementbis Konkurrenz |
Öffnen |
, ohne affectio maritalis und dignitas uxoris. Der K. war im röm. Staate, wie im ganzen Altertum, erlaubt, wiewohl nicht mit Frauen höhern Standes. Die aus einer solchen Verbindung entsprungenen Kinder (filii naturales, s. Natürliche Kinder) hatten
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Namanganbis Nammen |
Öffnen |
. Eine N. tritt für Frauen mit
ihrer Verheiratung, für Kinder mit der Annahme
an Kindesstatt (s. d.) und Legitimation (s. d.) ein;
ferner infolge einerIllegitimitätserklärung von Kin-
dern, welche bis dahin als ehelich gegolten hatten
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
Öffnen |
583
Gütergemeinschaft
Die Ehefrau kann über das Gesamtgut meist nur
in einzelnen näher, aber nicht gleichmäßig be-
stimmten Fällen verfügen.
In der Regel haftet das Gesamtgut für die vor-
ehelichen Schulden beider Ehegatten, aber auch zu
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
Öffnen |
des einen nicht sofort
zwischen dem überlebenden und den Kindern als Miterben des verstorbenen Gatten zu teilen. Es bleibt vielmehr der
überlebende Gatte mit den Kindern aus dieser Ehe, die er zu
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0335,
Frankreich (Volkszählungsresultate von 1886) |
Öffnen |
. Mit der letzten Volkszählung wurde auch eine Erhebung der lebenden ehelichen K inder, welche zu den einzelnen Familien gehören, verbunden.
Diese im .Hinblick auf die Geringfügigkeit und abnehmende Tendenz des Geburtenüberschusses wichtige Ermittelung ergab
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Beïsabis Beisitz |
Öffnen |
. Begattung.
Beischlagen, das Zulaufen jagender Hunde zu dem, welcher durch Lautgeben anzeigt, daß er Wild gefunden hat und verfolgt.
Beisitz, das Recht des überlebenden Ehegatten, mit den aus der Ehe vorhandenen Kindern im ungeteilten Besitz des
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Eggenfeldenbis Ehe |
Öffnen |
körperliche Entwickelung ausgezeichneten Schweden. Die Sitte des späten Heiratens erhöht, wie es scheint, die Zahl der unehelichen Geburten, und da die Lebensfähigkeit der unehelichen Kinder geringer ist als die der ehelichen, so erhöht spätes Heiraten auch
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Illegitimitätbis Immergrüne Gehölze |
Öffnen |
die uneheliche Mutter belangt werden. Das natürliche anerkannte Kind erbt zu einem Drittel desjenigen, was es als eheliches geerbt hätte, und darf nicht mehr erhalten. Dieses Recht hat im weitern Verlauf in Italien, Belgien, Holland, Rumänien, dem Rheinland
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
Öffnen |
. Das Familienrecht umfaßt die Rechtssätze über die Ehe, ihre Eingehung und Auflösung, die ehelichen Pflichten und Rechte, die Rechtsverhältnisse der Eltern und Kinder, die väterliche Gewalt, die besondere Gestaltung des ehelichen Güterrechts und die Rechte
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Huber (Eugen)bis Huber (Therese) |
Öffnen |
. Vorher hatte er veröffentlicht: "Die fchweiz.
Erbrechte in ihrer Entwicklung feit der Ablöfung des
alten Bundes vom Deutschen Reiche" (Zür. 1872),
"Studien über das eheliche Güterrecht der Schweiz"
(Bern 1874), "Das kölnische Recht in den zährin
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Illenaubis Illinois |
Öffnen |
526
Illenau - Illinois
schreiben könne, und wenn das Kind nicht lebens-
fähig zur Welt gekommen ist.
Damit sich der Ehemann gegenüber einem inner-
halb der kritischen Zeit geborenen Kinde die An-
sechtung der Ehelichkeit sichere, muß
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Schwaden (Grasart)bis Schwalbe |
Öffnen |
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schwägerten des andern, z. B. zwischen dem Manne
der Stieftochter und dem Stiefschwiegervater bez.
der Sticfschwiegermuttcr (sog. Minit^8 Lcoumli
F6U6ri8). Die Blutsverwandten beider Teile, wie
z. V. zugebrachte Kinder aus frühern Ehen, treten
dagegen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Schwanjungfrauenbis Schwann |
Öffnen |
671
Schwanjungfrauen - Schwann
Geschwängerten gegen den Schwängerer zusteht. Indessen wird darunter vielfach auch die Klage auf Unterhalt für das uneheliche Kind verstanden (s. Paternitätsklage). Nach Gemeinem Recht richtet sich die erstere Klage
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Zwiebelbis Zwillingskristalle |
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eingeschlossen. In der Regel liegen die menschlichen Z. im Leib der Mutter so, daß das eine Kind mit dem Kopf nach unten, das andre nach oben gerichtet ist. Da Z. des beschränkten Raums wegen nicht gut zur gewöhnlichen Größe des Fötus gelangen können, so
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Kindesteilbis Kinematik |
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ist, und die
Bewirkung der Eintragung eines unehelichen Kindes
in das Geburtsregister als ehelichen, jedoch unter
richtiger Angabe der Eltern. Streitig ist, in welchem
Alter das "Kind" stehen soll. Man wird annehmen
dürfen, es sei ein so zartes Alter
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Legionärbis Legitimität |
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Kindern der Akt, wodurch dieselben ehelich gebornen gleichgestellt werden. Diese L. erfolgt durch nachherige Ehe zwischen dem Vater und der Mutter des unehelichen Kindes (legitimatio per subsequens matrimonium), aber auch durch Konzession des
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0682,
Österreich (Kaisertum: Bevölkerung, Bildungswesen, Landwirtschaft) |
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der Wiederverheiratung parallel geht und auch die Erhöhung des durchschnittlichen Alters bei der Trauung mit sich bringt. Auf je 100 Geborne entfielen 85 ehelich und 15 unehelich Geborne, auf je 1000 geborne Mädchen 1064 Knaben. Von den Sterbefällen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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kann auch nach deutschem Recht über Stamm-, Lehns- und Fideikommißgüter sowie über das Vermögen, welches nach dem ehelichen Güterrecht dem überlebenden Ehegatten oder den Kindern verbleiben muß, nicht oder doch nur in beschränkter Weise letztwillig
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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. Armenverbände.) Wer innerhalb eines Ortsarmenverbandes nach zurückgelegtem 18. (vor 1. April 1894: 24.) Lebensjahr zwei Jahre lang seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei freier Selbstbestimmung hat, hat hier U.; ebenso die Ehefrau und die ehelichen Kinder da, wo
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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der Kinder erster Ehe, welche bei der Wiederverheiratung des Betreffenden an und für sich erfolgen müßte, zu vermeiden. Hieraus erklärt es sich, daß die E. vorzugsweise in denjenigen Territorien vorkommt, wo das System der allgemeinen ehelichen
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0160,
von Beschickenbis Beschneidung |
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fürchtet, der hat eine sichere Festung; und seine Kinder werden auch beschirmet, Sprw. 14, 26.
Der Name des HErrn ist ein festes Schloß, der Gerechte läuft dahin, und wird beschirmet, Sprw. 18, 10.
Und der HErr wird Jerusalem beschirmen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0854,
Bevölkerung (Bewegung der Bevölkerung) |
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bei monogamischer Rechtsordnung, üben die Heiratsfrequenz (Trauungsziffer), d. i. die Zahl der jährlich neugeschlossenen Ehen im Verhältnis zur Volkszahl, das Heiratsalter und die mittlere Dauer der Ehen und der ehelichen Fruchtbarkeit
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Jürükbis Jutegewebe |
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502
Jürük - Jutegewebe
liche Wahrschemlichkeitsgrund des Todes eingetreten ist. Mit der Vermutung des Todes ist die Vermutung zu verknüpfen, daß der Tote bis dahin gelebt habe.
In Ansehung des ehelichen Güterrechts sprach sich die Abteilung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Eheberedungbis Ehebruch |
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vor Eingehung der E. die Zustimmung des Bischofs einholten (professio matrimonii). Kirchliche Ceremonien fanden schon früher statt, jedoch ohne den Anspruch rechtlicher Bedeutung. Auf das eheliche Beilager (copula carnalis) wird sehr bald hohes Gewicht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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ihr Eigentümer
durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben
hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich-
bedeutend mit Errungenschaft (s. d.).
Errungenschaft oder Erkoberung, in der
Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Legnagobis Legrand |
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, L. u. Legitimitätsprinzip (Würzb. 1859); Brockhaus, Das Legitimitätenprinzip (Leipz. 1868).
Unter L. des Kindes versteht man die Eigenschaft eines Kindes, welches in gesetzmäßiger Ehe erzeugt ist; es gilt aber jedes während der Ehe von der Frau
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Vasilikabis Väterliche Gewalt |
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eines Kindes, und zwar ehelicher V. derjenige, welchem in einer rechtmäßigen Ehe Kinder geboren wurden, außerehelicher (natürlicher) V., welcher Kinder außer der Ehe erzeugt hat, sowie der Adoptivvater, d. h. derjenige, welcher durch einen rechtlichen Akt
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar)bis Annahme an Kindesstatt |
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versagt sind, einen Ersatz zu schaffen, andererseits den
Kindern, welche angenommen werden, eine rechtliche Stellung zu gewähren, welche im wesentlichen der
Stellung ehelicher Kinder angeglichen ist. Die Rechtsbildung ist in den neuern
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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steuerpflichtig.
Leibliche eheliche Verwandte in auf- und abstei-
gender Linie und uneheliche Kinder der Mutter
sind (mit Ausnahme von Elfaß-Lothringen) steuer-
frei; von Adoptivkindern und deren Descendenten
werden in Preußen 2 Proz
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Halbblutbis Halberstadt |
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-
schwister stehen nicht in einem verwandtschaftlichen
Verhältnis. Das Preuß. Allg. Landr. II, 2, §. 606
bebt hervor, daß auch durch Restript legitimierte
und eheliche Kinder nur Halbgeschwister sind. Nach
einigen Rechten gelten auch uneheliche
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Kinderehebis Kinetoskop |
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657
Kinderehe - Kinetoskop
Kinderehe. Der allgemeine, überall zum Durchbruch gelangende Zweck der K. ist die Festigung der Familienbeziehungen in eine möglichst weite Zukunft hinein. Entweder werden nun unmündige Kinder miteinander verlobt, ja
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0682,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte) |
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der säulenlosen vierten Seite, der Hausflur gegenüber, lag der Saal (die sogen. Prostas), der Versammlungsort der Familie bei den gemeinsamen Mahlzeiten und bei Opfern, an den sich auf der einen Seite das eheliche Schlafgemach, auf der andern
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
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, betreffend die Stellung der Person als Glied einer Familie (Ehe-, Verwandtschafts-, Vormundschaftsrecht).
Personenstand (Zivilstand, Familienstand), die rechtliche Stellung des Menschen in Ansehung seiner durch eheliche oder außereheliche Geburt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Ahnenbis Ahnfeldt |
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aufgeführten Kinder ehelich erzeugt sind. Hierzu mußte dann noch der Beweis der Ritterbürtigkeit kommen. Als Beweismittel wurden neben den Kirchenbüchern auch Grabsteine, Leichenpredigten und das eidliche Zeugnis zweier Edelleute angenommen. Da diese
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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die Befugnis entzieht, gewisse Personen, Kinder, Eltern und unter Umständen auch die Geschwister, unberücksichtigt zu lassen: Noterbfolge; 4) Vertrag: vertragsmäßige E. (s. Erbvertrag). Das Intestaterbfolgerecht beruht nach römischem Recht in der Regel
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Absprungbis Abstimmung |
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.
Abstammung . Die A. begründet die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat und folgeweise die Reichsangehörigkeit. Durch die
Geburt, auch wenn sie im Ausland erfolgt, erwerben eheliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0658,
Annahme an Zahlungsstatt |
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Erbrecht in Betracht kommt. Die A. a. K. durch eine Frau, welche das Gemeine Recht ausschließlich gestattet, wenn diese eigene Kinder gehabt und verloren hat, begründet nur ein Kindesverhältnis ihr gegenüber. Die neuern Gesetzgebungen haben diese
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
Öffnen |
durch letztwillige Verfügung
des schon früher verheiratet gewefenen Ehegatten
nicht mehr erhalten, als dasjenige Kind aus der
frühern Ehe erhält, welchem das Wenigste zuge-
wendet ist; das uneheliche Kind und dessen Mutter
tonnen, wenn eheliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Gemengebis Gemischtes Eisenbahnsystem |
Öffnen |
und sich den Anforderuugen des Staa-
tes und der Parität bald fügsam gezeigt, bald ihre
Principien in voller Starrheit zum Ausdruck ge-
bracht. Das kirchliche Recht ist folgendes: jeder
ehelichen Verbindung zwischen Katholiken und Chri-
sten
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Edelsheim-Gyulaibis Eheschließung |
Öffnen |
, ein Zeugnis, das
österr. Staatsangehörigen, die sich im Auslande ver-
ehelichen wollen, von der polit. Behörde erster In-
stanz über ihre persönliche Fähigkeit (entsprechendes
Altern.s. w.), eine Ehe einzugehen, ausgestellt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Agnesbis Agnolo |
Öffnen |
die vier Augen seiner Eltern, welche in die Ehe nicht willigten) hinderten ihre eheliche Verbindung, mißverstehend, soll sie ihre zwei Kinder erster Ehe ermordet haben, ward aber nun von Albrecht verlassen und starb zu Hof im Gefängnis. Ihre Geschichte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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geordnet: 1) Eheliche Kinder und Nachkommen von solchen. Ist keine Deszendenz vorhanden, so wird der Nachlaß ohne Rücksicht auf den Ursprung des Vermögens in zwei Hälften geteilt, von denen je eine für die väterlichen und für die mütterlichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Keffibis Kegelschnitte |
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versteht man unter K. das Visier. - K. ist auch ein alter Ausdruck für uneheliches Kind, woher die Redensart "Kind und K.", s. v. w. eheliche und uneheliche Kinder. Vgl. Kegelspiel.
Kegeldach, s. Dach.
Kegelräder, Zahnräder, deren Zähne
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Omskbis Oenanthe |
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schon bei Kindern, und sie pflegt selten eher unterlassen zu werden, als bis das eheliche Verhältnis die natürliche Befriedigung des Geschlechtstriebs mit sich bringt. Man darf annehmen, daß oft Verführung zur O. führt, und daß nicht leicht
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
Öffnen |
. Die röm. Ehe (^u8tg,6 uuptiae), welche ohne
weiteres die Wirkung hatte, daß die Kinder in der
Gewalt des Vaters standen, konnte nur ein röm.
Bürger mit einer Bürgerin eingehen: eine Ehe
nach ^u8 Z6iitiuin alle freien Personen. Später wur-
den diese
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Geburtstagbis Geckonen |
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634
Geburtstag - Geckonen
dings bei dem Fehlen direkter Ermittelungen mit nur annähernd zutreffenden Berechnungen begnügen. Eine solche besteht in der Division der Zahl der ehelich Geborenen (einschließlich Totgeborenen) durch die halbe Summe
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Ortnitbis Ortolan |
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für das Deutsche Reich Art. 13 wird die Eingehung der Ehe in Ansehung eines jeden der Verlobten nach der Staatsangehörigkeit beurteilt. Über Ehescheidungsgründe entscheidet nach der deutschen Praxis das Gesetz des Prozeßgerichts; über eheliches Güterrecht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Steppeneselbis Sterblichkeitsstatistik |
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nach der Dauer der durch den Tod gelösten Ehe und der Zahl der Kinder für die Feststellung der Dauer der Ehe (s. Ehestatistik) und der ehelichen Fruchtbarkeit (s. Geburtsstatistik) von hohem Wert. Die statist. Aufzeichnung des Alters der Verstorbenen
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